Bald wird nicht mehr geteilt. Ist das Gerecht?
„Kleine“ Schatzregale gibt es in allen Bundesländern mit Ausnahme der Länder Bayern,
Hessen und Nordrhein-Westfalen. In Hessen und Nordrhein-Westfalen besteht
jedoch die gesetzliche Pflicht zur Ablieferung von paläontologischen Fundstücken gegen
Entschädigung. „Große“ Schatzregale gibt es in Berlin und Sachsen mit dem sich der Staat
das Eigentum an allen Funden sichert, ohne dass hierfür weitere Vorraussetzungen erfüllt
sein müssen. Hessen hat nachgezogen und Niedersachsen will nachziehen. Wahrscheinlich
werden dann alle Bundesländer nachziehen. Somit würde der Finder automatisch enteignet.
Fundverfälschung und Fundverschleppung
wäre eine Konsequenz.
Eine Bundesweite Regelung wäre wünschenswert. Ein Gedanke wäre z.B., den
§ 984 so
zu erweitern, daß man die Meldepflicht mit einbezieht und die
Ordnungswidrigkeit der "illegalen Grabungen" in eine Straftat
wandelt und den Fund durch drei teilt.
Somit hätte der Staat, der Finder, der Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war, und die Archäologie etwas davon.
Leider wird eine Online-Unterschriftenliste wohl nicht offiziell anerkannt. Sie könnte aber eine breite Meinung widerspiegeln, und als
Anstoß der Vereine und der DNG gelten, eine offizielle Unterschriftenaktion zu starten.
Quellen und weitere Info's:Gutachten von Dr. Dietrich Klose,
Denkmalschutz - auf dem Irrweg? von Dr. Dietrich Klose im NNB 5/11,
Das Schatzregal oder Der Ehrliche ist der Dumme,
Numismatikforum, Schatzregal, Großes Schatzregal auf dem
Vormarsch, Hiddenseeschmuck und Schatzregal in
Mecklenburg-Vorpommern,
Bayerischer Landtag,
BGB, Wenn Sie in Ihren eigenen Reihen anfangen wollen eine offizielle Unterschriftenliste zu führen,
so steht HIER
eine zur Verfügung.
-- Jeder der sich mit der Thematik befasst hat kann seine Unterschrift abgeben --
Um Automatisierte Einträge zu vermeiden bitte erst den Code Bestätigen
Es ist keine Frage das Historische Kulturstätten, Gräber und vergleichbares in den Besitz des Staates übergehen.
Man sollte aber differenzieren.
Denn es kann nicht sein das ein Privatmann im Keller seines eigenen Hauses die Münzen seines Urahnen findet und bekommt sie abgenommen.
Ein anderer „Schatzregalklassiker“ ist die Geschichte eines Fundes von römischen Münzen im Wert von 7.5 Millionen Euro in einer Trierer Baugrube. Der Finder meldete den Schatz und erhielt letztlich einen „Finderlohn“ von unter 1% des Wertes.
Oder über einen im 1993 gemachten und gemeldeten Fund von 2578 Silbermünzen, die vorwiegend zwischen 1623 bis 1675 geprägt wurden. Der Finder erhielt (symbolische) 5.000,-- DM Belohnung.
Man könnte die Liste endlos fortsetzen.
Ein solch geprellter Finder würde wohl kaum noch einen Fund melden.
Dadurch gehen dem Land, der Wissenschaft und der Öffentlichkeit unvorstellbare Kunstschätze verloren, die unter der Hand an private Sammler - sicherlich viele davon im Ausland - verkauft werden. Der Ahnen- und Heimatgeschichtliche Hintergrund ist somit verloren. Der Wunsch nach Erhaltung der archäologischen Denkmäler führt somit direkt zu ihrer Vernichtung!
Denke, die Schatzregale sind so voll das die Öffentlichkeit die Funde wohl erst in der nächsten oder übernächsten Generation zu Gesicht bekommt (Wenn überhaupt). Und wo will man über 2500 Silbermünzen zu einem Thema ausstellen?
Als Münzsammler oder Händler fühlt man sich irgendwie Kriminalisiert.
Den Sondlern sollte man zugestehen, wenn es sie nicht gäbe würde wohl auch nicht so viel entdeckt werden. Sie sollten aber eine schriftliche Genehmigung vom Grundstückseigentümer haben! Denn wenn wirklich ein Fund gemacht wird könnte es sein das der Grundstücksbesitzer sagt "Ich weiß von nichts" somit hätte der Sondengänger den schwarzen Peter.
So wäre es doch nur Gerecht wenn man "Brüderlich" teilt. Dem Staat und Steuerzahler kostet es nicht einmal etwas.
Und wenn jeder weiß das er seinen gerechten Anteil bekommt kann man auch wieder Funde melden.